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Immer wieder liest man, es sei zulässig und findet es in den Personalfragebogen selbst von DAX-Unternehmen: Die Frage nach einer Schwangerscha
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Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat seine Forderung nach einem eigenen Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer (Arbeitnehmerdatenschutzgesetz) vor dem Hintergrund der immer neuen Ausweitungen des Da
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Die Bespitzelungsaffaire bei der Telekom könnte der letzte Tropfen sein, der das Faß zum überlaufen bringt: Nicht nur wie bei Lidl, REWE, ach was, der gesamten Einzelhandelsbranche,
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Sind Sie krank? - Welche Fragen darf der Arbeitgeber stellen
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Welche Fragen der Arbeitgeber in einem Einstellungsgespräch stellen darf, ist ein lebhafter Streitpunkt. Fragen nach der Schwangerschaft oder Gewerkschaftszugehörigkeit sind verboten und es darf gelogen werden. Nach Krankheiten darf natürlich nur gefragt werden, wenn dies eine Beschäftigung ausschließen könnte (etwa als Koch). Einem Arzt in München wurde jetzt zum Verhängnis, dass er einen Bewerber konkret fragte, ob dieser psychiatrisch oder psychotherapeutisch behandelt werde. Der Arzt forderte ihn sogar auf, dies ausdrücklich schriftlich zu bestätigen. Wie sich später herausstellte, hatte der Arzt den Verdacht auf eine r
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Fachanwältin für Arbeitsrecht
München (Bayern)
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Essen (NRW)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bonn (NRW)
Diplom - Psychologe
Bonn (NRW)
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