Sind Sie krank? - Welche Fragen darf der Arbeitgeber stellen
Welche Fragen der Arbeitgeber in einem Einstellungsgespräch stellen darf, ist ein lebhafter Streitpunkt. Fragen nach der Schwangerschaft oder Gewerkschaftszugehörigkeit sind verboten und es darf gelogen werden. Nach Krankheiten darf natürlich nur gefragt werden, wenn dies eine Beschäftigung ausschließen könnte (etwa als Koch). Einem Arzt in München wurde jetzt zum Verhängnis, dass er einen Bewerber konkret fragte, ob dieser psychiatrisch oder psychotherapeutisch behandelt werde. Der Arzt forderte ihn sogar auf, dies ausdrücklich schriftlich zu bestätigen. Wie sich später herausstellte, hatte der Arzt den Verdacht auf eine rheumatische Erkrankung beim Bewerber. Der abgelehnte Bewerber klagte vor den Arbeitsgerichten München und bekam schließlich vom Bundesarbeitsgericht Recht. Das BAG stellt heraus, hier sei möglicherweise eine Behinderung unterstellt worden. Einen Bewerber wegen einer Behinderung abzulehnen verstößt aber gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Eine solche Benachteiligung ist untersagt (Urteil vom 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08). Die Münchener Gerichte müssen jetzt - wie so oft auf Hinweis aus Erfurt - über den Schadenersatzanspruch entscheiden.